Antragsberechtigt beim Förderprogramm „Osnabrück saniert“ sind Eigentümer und Eigentümerinnen von beheizten Bestandsgebäuden oder bevollmächtigte Personen, insbesondere Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und gemeinnützige Organisationen.
Die Voraussetzungen für die Förderungen
• Gefördert werden Neuanlagen, die mehr Leistung erbringen als der Eigenverbrauch beträgt
• Pro zusätzlicher kWp Leistung gibt es 200 Euro Zuschuss
• Maximal gibt es eine Förderung von 3.000 Euro je Gebäude und Antragsteller
• Nicht gefördert werden der Austausch von Altanlagen, Anlagen die auf Grund einer Rechtsvorschrift errichtet werden müssen und Anlagen, die vor der Bewilligung der Förderung durch die Stadt Osnabrück errichtet wurden