Die Gemeinde Wallenhorst fördert die Installation von Batteriespeichern für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit einem Zuschuss von 500 Euro. Bezuschusst wird das Speichersystem im Rahmen einer Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zur vorhandenen Anlage.
Die Voraussetzungen für die Förderungen
- Der Batteriespeicher muss eine Speicherkapazität von mindestens 2,5 kWh aufweisen und über eine Herstellergarantie von 10 Jahren verfügen.
- Der Speicher muss auf dem Gebiet der Gemeinde Wallenhorst betrieben werden.
- Die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme muss durch eine Fachfirma bestätigt und nachgewiesen werden.
- Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.