Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen

von | 8. September 2021 | 0 Kommentare

Mit dem Programm „progres.nrw: Klimaschutztechnik – Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit neu zu errichtender Photovoltaikanlage“ eröffnet das Land Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Gemeinnützigen Organisationen Fördermöglichkeiten.

Die Förderung für Batteriespeicher

  • 100 Euro Zuschuss pro kWh Bruttospeicherkapazität
  • Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro.

Die Voraussetzungen für die Förderungen

  • Die PV-Anlage darf bei Antragstellung maximal 3 Monate in Betrieb sein.
  • Es wird nur ein Batteriespeicher pro Anlage und Standort gefördert.
  • Die Kapazität des Speichers darf in kWh maximal 3 mal so groß sein, wie die Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage in kWPeak.
  • Es muss der bestätigte Nachweis der fachgerechten und sicheren Inbetriebnahme durch Fachleute erbracht werden.
  • Förderanträge müssen vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge gestellt werden.
  • Zuschüsse werden erst ab 350 Euro bewilligt.
  • Die Anträge müssen bis zum 20.11.2021 gestellt werden.
    Die Förderung kann bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden.
  • Sie kann auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wenn deren Mittel nicht aus NRW stammen.