Mit dem Programm „progres.nrw: Klimaschutztechnik – Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit neu zu errichtender Photovoltaikanlage“ eröffnet das Land Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Gemeinnützigen Organisationen Fördermöglichkeiten.
Die Förderung für Batteriespeicher
- 100 Euro Zuschuss pro kWh Bruttospeicherkapazität
- Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro.
Die Voraussetzungen für die Förderungen
- Die PV-Anlage darf bei Antragstellung maximal 3 Monate in Betrieb sein.
- Es wird nur ein Batteriespeicher pro Anlage und Standort gefördert.
- Die Kapazität des Speichers darf in kWh maximal 3 mal so groß sein, wie die Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage in kWPeak.
- Es muss der bestätigte Nachweis der fachgerechten und sicheren Inbetriebnahme durch Fachleute erbracht werden.
- Förderanträge müssen vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge gestellt werden.
- Zuschüsse werden erst ab 350 Euro bewilligt.
- Die Anträge müssen bis zum 20.11.2021 gestellt werden.
Die Förderung kann bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden. - Sie kann auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wenn deren Mittel nicht aus NRW stammen.