Planen Sie eine neue PV-Anlage oder die Erweiterung Ihrer bestehenden Anlage und die Installation einer Batterie für den Solarstrom, lohnt es sich vorab einen Förderantrag bei der NBank zu stellen. Die Antragstellung ist erst 2022 wieder möglich, weil die Fördermittel für 2021 seit dem 07.09.2021 ausgeschöpft sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der Kosten für das Speichersystem. Die neue Anlage bzw. die Erweiterung muss mindestens 4 kWp leisten und in Niedersachsen errichtet und betrieben werden.
Die Förderungen für Batteriespeicher und Solaranlagen
Der Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichers ist nicht rückzahlbar. Hinzu können weitere Boni kommen:
- 500 Euro für die Installation eines Elektrofahrzeugladepunkts, der beim Netzbetreiber angemeldet werden muss
- 800 Euro für eine PV-Anlagenleistung von über 10 kWp
- 20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und andere bauliche Anlagen mit aufgeständerten PV-Anlagen
- Maximale Fördersumme 50.000 Euro
- Eigenbauten, Prototypen, Gebrauchtsysteme und Leasinganlagen sind nicht förderfähig
- Gefördert werden PV-Anlagen nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von PV-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde des Batteriespeichers beträgt
- Andere öffentliche Finanzierungshilfen von Bund und EU können in Anspruch genommen werden, nicht jedoch andere Förderprogramme des Landes Niedersachsen
Die Voraussetzungen für die Förderungen
- Der Vertragsabschluss über Lieferung und Leistung gilt als Maßnahmebeginn. Er darf erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid oder die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns vorliegt. Planungsleistungen können schon vorab erbracht werden.
- Der Verwendungsnachweis wird nach erfolgter Installation bei der NBank eingereicht und geprüft. Danach wird die Förderung ausgezahlt. Der Nachweis muss der NBank spätestens 12 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums vorliegen.
- Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher müssen eingehalten werden.
Das Batteriespeichersystem muss mindestens 5 Jahre lang betrieben werden.